Freitag, 13. Januar 2012

Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 11. Januar 2012 in zwei Entscheidungen mit der Frage befasst, ob der Senat nach Inkrafttreten des Geschäftsverteilungsplans des Bundesgerichtshofs für das Jahr 2012 in der Person des Vorsitzenden ordnungsgemäß besetzt ist. Den - divergierenden – Entschei-dungen liegt Folgendes zugrunde:

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2012

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