Das Landgericht Limburg an der Lahn hat die beiden Angeklagten des versuchten Mordes in vier tateinheitlich begangenen Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen und den heranwachsenden Angeklagten A. zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren, den Angeklagten W. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilungen wegen eines Brandanschlags aus rechtsradikalen Motiven rechtskräftig
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2011
Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.