Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und dem Nebenkläger dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Nach den Urteilsfeststellungen befanden sich die Beteiligten, die extrem unterschiedlicher politischer Auffassung sind, am 28. April 2010 in der Nürnberger U-Bahn. Der Geschädigte äußerte sich abfällig über eine Bauchtasche der Marke "Thor Steinar", die eine Begleiterin des Angeklagten trug. Der Angeklagte versetzte daraufhin dem Geschädigten einen Fußtritt zunächst gegen den Solarplexus und als der Geschädigte bereits am Boden lag gegen sein Gesicht. Beide verließen sodann die U-Bahn in unterschiedlichen Richtungen. Am Bahnsteig erlitt der Geschädigte, was der Angeklagte nicht mehr wahrnahm, infolge des Angriffs einen Herzstillstand und brach zusammen. Er konnte nach etwa einer Stunde wiederbelebt werden. Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Geschädigte nur knapp dem Tode entgangen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2011
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