Mittwoch, 23. November 2011

Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur Kündigung der Stuttgart 21-Finanzierungsverträge unzulässig

Die in Baden-Württemberg lebenden Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Durchführung der für den 27. November 2011 geplanten Volksabstimmung über ein Gesetz zur Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2011

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