Mittwoch, 9. November 2011

Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.2011

Haben Sie noch Fragen zum Lebensgemeinschaft? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Lebensgemeinschaft, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.