Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG führt zur Unwirksamkeit der
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen:
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2011
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.