Donnerstag, 27. Oktober 2011

Bundesgerichtshof entscheidet über GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die GEMA die Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Bundesgerichtshof entscheidet über GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2011

Haben Sie noch Fragen zum Urheberrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Urheberrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.