Das Landgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zur Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, der das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 20. Juli 2011 verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation rechtskräftig
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.08.2011
Haben Sie noch Fragen zum Straf- und Strafverfahrensrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Straf- und Strafverfahrensrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.