Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der an ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Bis zum 31. Dezember 2001 stand nach der alten Satzung der VBL Angehörigen beim Tod von Versorgungsrentenberechtigten ein Anspruch auf Sterbegeld zu. Einen Sterbegeldanspruch hatten auch Versorgungsrentenberechtigte beim Versterben ihrer Ehegatten und Angehörige bei Versterben von verwitweten Versorgungsrentenberechtigten. Mit Neufassung ihrer Satzung vom 22. November 2002 stellte die VBL ihr Zusatzversorgungssystem um. Im Zuge dessen wurde das Sterbegeld ab dem Jahr 2002 stufenweise bis zu dessen gänzlichem Wegfall im Jahr 2008 abgebaut.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL erfolglos
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.08.2011
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