Freitag, 8. Juli 2011

Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten, einen seit 1988 im Fach Unfallchirurgie habilitierten Arzt, wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und auf ein vierjähriges Berufsverbot erkannt. Ein Jahr der verhängten Strafe hat es zur Kompensation einer angenommenen Verfahrensverzögerung für vollstreckt erklärt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2011

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