Mittwoch, 15. Juni 2011

Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.06.2011

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