Mittwoch, 30. März 2011

Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, inwiefern das Verhalten und Erklärungen des in die Vorbereitung eines Leasingvertrags eingeschalteten Lieferanten und Dritter in Bezug auf Vereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten über die Refinanzierung von Leasingraten dem Leasinggeber zuzurechnen sind.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2011

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Leasingrecht.