Dienstag, 15. März 2011

Bundesgerichtshof zur Haftung des Luftfahrtunternehmens
bei Verlust von Reisegepäck

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht Schadensersatz für den Verlust von Reisegepäck.

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bei Verlust von Reisegepäck

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2011

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