Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat die Anforderungen an die nach der Strafprozessordnung zu Beginn der Hauptverhandlung erforderliche Verlesung des Anklagesatzes für Strafverfahren präzisiert, die eine Vielzahl von gleichartig begangenen Straftaten zum Gegenstand haben.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2011
Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung