Donnerstag, 17. Februar 2011

Bundesgerichtshof entscheidet über in Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungs-verträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2011

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