Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten "Schrottimmobilien" zu entscheiden. Bei den heute verhandelten 11 Sachen handelt es sich um Parallelverfahren, in denen die Kläger die Beklagten unter anderem eine Bausparkasse auf Rückabwicklung kreditfinanzierter Immobilienkäufe in Anspruch nehmen.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: "Schrottimmobilien": Bundesgerichtshof setzt Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge fort
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2011
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