Donnerstag, 16. September 2010

Anordnung der Unterbringung eines Mehrfachtäters durch das Landgericht Frankfurt am Main ist rechtskräftig

Durch Urteil vom 12. Mai 2009 hatte das Landgericht Hanau in einem Sicherungsverfahren die Unterbringung des mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraften Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 2. Dezember 2009 das landgerichtliche Urteil wegen der nicht fehlerfreien Ablehnung eines Beweisantrags aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung 246/2009).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2010

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