Das Landgericht Stade hat nach 105 Verhandlungstagen den Haupttäter wegen Mordes in sieben Fällen in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und mit Waffendelikten zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld besonders schwer wiegt. Gegen seinen Bruder hat es wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Gegen einen dritten Mitangeklagten hat es wegen Raubes mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren ausgesprochen. Weitere zwei Mitangeklagte wurden wegen Anstiftung bzw. Beihilfe zum schweren Raub zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die von vier der Angeklagten hiergegen eingelegten Revisionen als unbegründet verworfen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.08.2010
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