Dienstag, 22. Juni 2010

Bundesgerichtshof bestätigt Klageabweisung gegen HUGO BOSS AG

Die klagenden Aktionäre wenden sich gegen die im Mai 2008 auf der Hauptversammlung der beklagten HUGO BOSS AG gefassten Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung des Aufsichtsrats und gegen den festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2010

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