Montag, 7. Juni 2010

Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

Der Beschwerdeführer war ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht. Im Januar 2008 enthob ihn das Landesarbeitsgericht seines Amtes. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Beschwerdeführer seit 1989 Mitglied einer Rockband sei, die seit 1988 bei über 200 Konzerten im In- und Ausland mit einer Vielzahl anderer rechtsextremistischer Skinhead-Bands aufgetreten sei. Das Landesarbeitsgericht kam in Auseinandersetzung mit den Liedtexten und dem Auftreten der Band zu dem Schluss, dass diese Assoziationen zum nationalsozialistischen Regime weckten, gewaltverherrlichend seien und von einer verfassungsfeindlichen Ideologie zeugten. Das Verhalten des Beschwerdeführers stelle eine grobe Verletzung seiner Amtspflicht dar, die seine Amtsenthebung rechtfertige.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2008

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