Freitag, 28. Mai 2010

Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2010

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