Montag, 1. März 2010

Mord nach 20 Jahren aufgrund von DNA-Spuren rechtskräftig abgeurteilt

Das Landgericht Bonn hat den inzwischen 52-jährigen Angeklagten wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der Angeklagte in der Silvesternacht 1985 Zugang zur Wohnung des Tatopfers, einer zur Tatzeit 38 Jahre alten Heilpraktikerin, die in einer ehemaligen Mühle auf dem Gelände einer Burg lebte. Die Geschädigte, die zunächst den Abend auswärts verbracht hatte, kehrte noch vor Mitternacht für den Angeklagten überraschend nach Hause zurück. Spontan beschloss er, die Geschädigte anzugreifen. Er überwältigte sie bei ihrem Eintritt in den Hausflur und erdrosselte die Frau mit einem Telefonkabel im Küchenbereich der Wohnung. Nach der Tötung entkleidete der Angeklagte sein Opfer und brachte ihm mit einem Messer Schnittverletzungen im Bereich des Bauches und der Brüste bei. Sodann stach er der Leiche ein Tafelmesser und eine Gabel in den Bauch sowie ein weiteres Messer in den Dammbereich. Die Werkzeuge ließ er stecken und überschüttete schließlich den Leichnam mit Flüssigkeiten und Getreidekörnern, die die Geschädigte in ihrer Küche verwahrte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.04.2008

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