Mittwoch, 28. Oktober 2009

Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden

Mit Urteil vom 12. März 2008 hat das Landgericht Münster unter anderem die ehemaligen Unteroffiziere S., K. und J., die in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne als Ausbilder tätig waren, von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Misshandlung (§ 30 WStG) und der entwürdigenden Behandlung (§ 31 WStG) freigesprochen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2009

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