Freitag, 23. Oktober 2009

Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo ohne Erfolg

Seit 1999 beteiligt sich die Bundeswehr an der internationalen KFOR-Mission im Kosovo, die auf der Grundlage eines UNO-Mandats unter der Führung der NATO steht und ein Wiederaufflammen der gewaltsamen Kämpfe zwischen Serben und Kosovo-Albanern zu verhindern sucht. Im Februar 2008 erklärte sich der Kosovo unter Loslösung von Serbien einseitig für unabhängig und wurde seither von zahlreichen Staaten, darunter die Bunderepublik Deutschland, völkerrechtlich anerkannt. Nach der Unabhängigkeitserklärung hielt die Bundesregierung an dem laufenden militärischen Engagement der Bundeswehr fest. Hiergegen richtet sich das Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE. Sie ist der Ansicht, dass sich durch die kosovarische Unabhängigkeitserklärung tatsächliche und rechtliche Umstände wesentlich verändert hätten, und beantragt festzustellen, dass vor der Fortsetzung des KFOR-Einsatzes der Bundeswehr eine erneute Zustimmung des Deutschen Bundestages hätte eingeholt werden müssen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2009

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