Freitag, 4. September 2009

Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungsentscheidungen erfolgreich

Der Beschwerdeführer besitzt die deutsche und die griechische Staatsangehörigkeit. Wegen des Verdachts der Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Geldwäsche haben die griechischen Behörden auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls um seine Festnahme zur Sicherung der Auslieferung nach Griechenland ersucht. Im Anschluss an die vorläufige Festnahme des Beschwerdeführers erklärte das Oberlandesgericht seine Auslieferung für zulässig und die Generalstaatsanwaltschaft entschied, seine Auslieferung zu bewilligen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der Beschwerdeführer gegen die beiden Entscheidungen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.09.2009

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