Mittwoch, 6. Mai 2009

Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

Der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einstellen darf.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2009

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Mietrecht.