Mittwoch, 20. Mai 2009

Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

Das Landgericht Bad Kreuznach hat den auf Sizilien geborenen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts hatte er am Tattag erfahren, dass seine 15-jährige Tochter wiederholt vom Schwager seiner Lebensgefährtin sexuell belästigt worden war. Um diesen zur Rede zu stellen, begab sich der Angeklagte noch am selben Abend zu einer Pizzeria in Stromberg, wo der Schwager der Lebensgefährtin, das spätere Tatopfer, als Kellner arbeitete. Als dieser nach Schließung des Lokals aus der Pizzeria herausgekommen und an sein in der Nähe abgestelltes Auto getreten war, ging der Angeklagte mit dem Ausruf "Was machst du mit meiner Tochter?" auf ihn los, wobei er spätestens in diesem Moment den Entschluss fasste, ihn zu töten. Hierzu zog er ein Taschenmesser, das er in einer Jackentasche verborgen gehalten hatte, hervor, ließ dessen Klinge blitzschnell aufklappen und führte diese mit erheblicher Wucht zwei Mal mit schneidenden Bewegungen gegen Hals und Gesicht seines Gegenübers. Hierbei äußerte der Angeklagte: "Ich bring dich um". Obgleich lebensgefährlich verletzt, gelang es dem Geschädigten zurück in die ca. 50 Meter entfernte Pizzeria zu fliehen und sich dort vor dem Angeklagten in Sicherheit zu bringen. Dieser lief ihm zunächst noch ein Stück hinterher und rief dabei: "Läufst du weg" und "Bastard". Anschließend wurde der Geschädigte in die Uni-Klinik Mainz verbracht, wo durch eine sofortige Notoperation sein Leben gerettet werden konnte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2009

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