Mittwoch, 29. April 2009

Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Wohnflächenabweichung wirksam

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2009

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