Mittwoch, 25. Februar 2009

Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

Begehrt ein technischer Angestellter eine höhere Vergütung, die nach dem tariflichen Tätigkeitsmerkmal die achtjährige Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe der einschlägigen Vergütungsgruppe (VergGr.) voraussetzt, können Bewährungszeiten in einer anderen Fallgruppe derselben VergGr. nur dann angerechnet werden, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich so vorgesehen ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2009

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