Montag, 8. September 2008

Aktuelles zum Kaufrecht

Die Klägerin vertreibt und repariert Computeranlagen. Die Beklagte war angestellte Rechtsanwältin einer Anwaltssozietät, die ihre EDV-Ausstattung bei der Klägerin erwarb. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Bezahlung von zwei Rechnungen über die Lieferung einer PC-Anlage in Höhe von 1.780 € und die Reparatur eines defekten Servers in Höhe von 877,10 € in Anspruch. Die Rechnungen stellte die Klägerin auf die Sozietät aus. Auf deren Briefkopf wurde die Beklagte wie eine Sozia (Gesellschafterin der Anwaltssozietät) ohne haftungseinschränkenden Zusatz geführt. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Auf ihre Berufung hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.04.2008

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