Dienstag, 13. November 2012

Die Bezeichnung anderer als �rechtsradikal� ist ein Werturteilund fällt unter die Meinungsfreiheit

Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2012

Haben Sie noch Fragen zum Zivilrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Zivilrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.