Dienstag, 20. November 2012

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.