Montag, 20. August 2012

Verurteilung im Inzestprozess von Willmersbach rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beischlafs zwischen Verwandten (§ 173 StGB*) in zehn Fällen und wegen Nötigung mit vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; vom Vorwurf der Vergewaltigung hat es ihn freigesprochen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.08.2012

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