Mittwoch, 29. August 2012

Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.08.2012

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