Mittwoch, 29. August 2012

Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären

Aufenthaltstiteln vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld
verfassungswidrig
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Nach dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz in der hier ma&#223;geblichen Fassung von 2006 (BErzGG) und dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist die Gew&#228;hrung von Erziehungs- bzw. Elterngeld an ausl&#228;ndische Staatsangeh&#246;rige davon abh&#228;ngig, &#252;ber welche Art von Aufenthaltstiteln die Betroffenen verf&#252;gen (&#167; 1 Abs. 6 BErzGG und &#167; 1 Abs. 7 BEEG). Die zum unbefristeten Aufenthalt berechtigende Niederlassungserlaubnis f&#252;hrt immer zur Anspruchsberechtigung. Hingegen sind die Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis grunds&#228;tzlich nur dann anspruchsberechtigt, wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Aus&#252;bung einer Erwerbst&#228;tigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Vom Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld auch dann grunds&#228;tzlich ausgenommen sind allerdings ausl&#228;ndische Staatsangeh&#246;rige, denen der Aufenthalt aus
v&#246;lkerrechtlichen, humanit&#228;ren oder politischen Gr&#252;nden erlaubt ist. F&#252;r die Inhaber solcher humanit&#228;rer Aufenthaltserlaubnisse gilt jedoch eine R&#252;ckausnahmeregelung, wonach sie dann einen Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld haben, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtm&#228;&#223;ig im Bundesgebiet aufhalten und eines der in &#167; 1 Abs. 6 Nr. 3b BErzGG bzw. &#167; 1 Abs. 7 Nr. 3b BEEG genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegration erf&#252;llen, das hei&#223;t im Bezugszeitraum entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbst&#228;tig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2718/voelkerrecht/ausschluss_auslaendischer_staatsangehoeriger_mit_humanitaeren_
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verfassungswidrig.html">Ausschluss ausl&#228;ndischer Staatsangeh&#246;riger mit humanit&#228;ren
Aufenthaltstiteln vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.08.2012</p><p>Haben Sie noch Fragen zum V&#246;lkerrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie <a href="http://www.juraportal24.de/rechtsanwaelte/voelkerrecht/rechtsanwalt_voelkerrecht.html"><strong>Anw&#228;lte f&#252;r V&#246;lkerrecht</strong></a>, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.</p>