Donnerstag, 19. Juli 2012

Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen

das Abstandsgebot - verfassungsgemäß und konventionsrechtlich zulässig
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Mit dem Institut der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, das zum 28. August 2002 durch den neu eingef&#252;hrten &#167; 66a StGB Eingang in das Strafgesetzbuch fand, wurde die M&#246;glichkeit geschaffen, in einem zweiaktigen Erkenntnisverfahren &#252;ber die Verh&#228;ngung der Ma&#223;regel zu entscheiden. Nach der damaligen, hier ma&#223;geblichen Fassung des &#167; 66a StGB kann das Gericht zun&#228;chst mit der Verurteilung die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn zum Zeitpunkt der Verurteilung die Gef&#228;hrlichkeit des Verurteilten f&#252;r die Allgemeinheit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte und deshalb die Anordnung der prim&#228;ren Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kam, im &#220;brigen aber deren Voraussetzungen nach &#167; 66 Abs. 3 StGB a. F. vorlagen. Zum Ende der Strafvollstreckung hat das erkennende Gericht sodann in einem zweiten Verfahrensschritt nach Durchf&#252;hrung einer (weiteren) Hauptverhandlung
&#252;ber die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Sie ist zwingend anzuordnen, wenn eine Gesamtw&#252;rdigung des Verurteilten, seiner Taten und seiner Entwicklung w&#228;hrend des Strafvollzugs von ihm erhebliche Straftaten erwarten l&#228;sst, welche die Opfer seelisch oder k&#246;rperlich schwer sch&#228;digen (&#167; 66a Abs. 2 StGB a. F.; jetzt: &#167; 66a Abs. 3 Satz 2 StGB). Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neuregelung der Sicherungsverwahrung wurde auch die Vorschrift des &#167; 66a StGB ge&#228;ndert; unter anderem ist der Straftatenkatalog der Anlasstaten reduziert worden. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten/2687//vorbehaltene_sicherungsverwahrung_ist_-_mit_ausnahme_des_verstosses_gegen_
das_abstandsgebot_-_verfassungsgemaess_und_konventionsrechtlich_zulaessig.html
">Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Versto&#223;es gegen
das Abstandsgebot - verfassungsgem&#228;&#223; und konventionsrechtlich zul&#228;ssig</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>