Dienstag, 17. Juli 2012

Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung

Der u.a. für das Betreuungsrecht zuständige XII. Zivilsenat hat in zwei Verfahren entschieden, dass es gegenwärtig an einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung fehlt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2012

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