Montag, 2. Juli 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Reemtsma-Entführer" Thomas Drach

Nach den Feststellungen des Landgerichts versuchte der wegen der Entführung des Unternehmers Jan Philipp Reemtsma zu langjähriger Haftstrafe verurteilte Thomas Drach im Februar 2009 aus der Haft heraus, einen ehemaligen Mitgefangenen zu einer räuberischen Erpressung seines jüngeren Bruders anzustiften. Der jüngere Bruder sollte gewaltsam gezwungen werden, vor allem das bis heute nur zu einem sehr geringen Teil wieder erlangte Lösegeld aus der "Reemtsma-Entführung" herauszugeben bzw. Geld oder geldwerte Gegenstände, die mit dem Lösegeld erworben worden sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.07.2012

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