Mittwoch, 9. Mai 2012

Aktuelles zum Wohnraummietrecht

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter sich für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr "nahestehende" juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen kann.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2012

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