Dienstag, 13. März 2012

Bundesgerichtshof setzt Verfahren zu Ausgleichsansprüchen Zubringerflug aus

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen aus eigenem und abgetretenem Recht eines Mitreisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2012

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