Donnerstag, 15. März 2012

Bundesgerichtshof entscheidet im Streit
um angeblich gefälschte "Converse-Schuhe" und Parallelimporte

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren über Fragen der Beweislast entschieden, in denen zwischen den Parteien streitig ist, ob ein Händler Originalmarkenware oder Produktfälschungen vertrieben hat und ob die Waren - soweit es sich um Originalmarkenwaren handelt - vom Markeninhaber im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

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um angeblich gefälschte "Converse-Schuhe" und Parallelimporte

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2012

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