Freitag, 24. Februar 2012

Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 24.02.2012

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