Mittwoch, 22. Februar 2012

Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung begründet keinen Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Jahre 2009 richtet. Die Rüge des Beschwerdeführers betrifft die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlkreise.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2012

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