Donnerstag, 1. Dezember 2011

Verurteilungen wegen eines Brandanschlags aus rechtsradikalen Motiven rechtskräftig

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat die beiden Angeklagten des versuchten Mordes in vier tateinheitlich begangenen Fällen in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen und den heranwachsenden Angeklagten A. zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren, den Angeklagten W. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2011

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