Dienstag, 29. November 2011

Bundesgerichtshof zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze für eine Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl fortentwickelt sowie über die Auslegung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entschieden, die diese Haftung regeln.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2011

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