Dienstag, 6. Dezember 2011

Kindesentführung in Kleinmachnow � Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Am Morgen des 10. Februar 2011 entführte der verschuldete, nicht vorbestrafte Angeklagte die 4-jährige Carolina vor dem Haus ihrer Eltern in Kleinmachnow. Maskiert und mit einer Handsichel bewaffnet bedrohte er die Mutter, während er das Mädchen ergriff und in sein Auto setzte. Unter Hinterlassen einer Lösegeldforderung in Höhe von 60.000 € fuhr er davon. Nach der Übergabe des Geldes, die von Polizeibeamten observiert wurde, ließ er das Kind am selben Abend in der Nähe des Elternhauses frei. Kurz darauf wurde er festgenommen.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Kindesentführung in Kleinmachnow – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.2011

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Straf- und Strafverfahrensrecht.