Donnerstag, 10. November 2011

Betriebsübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers

Nur eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang setzt die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber in Lauf.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.11.2011

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