Dienstag, 8. November 2011

Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen einen wegen Totschlags Verurteilten ist rechtsfehlerfrei

Gegen den Verurteilten waren am 8. Mai 1991 wegen Totschlags an seiner Ehefrau sieben Jahre Freiheitsstrafe und am 13. Dezember 1996 erneut wegen Totschlags – er hatte seine neue Lebenspartnerin, die sich von ihm trennen wollte, getötet – dreizehn Jahre Freiheitsstrafe verhängt worden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2011

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