Mittwoch, 26. Oktober 2011

Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt

Das Investitionszulagengesetz (InvZulG) regelt die Zahlung einer staatlichen Subvention (Investitionszulage) für bestimmte betriebliche Investitionen in Berlin und den neuen Bundesländern. Im Mai 1998 entschied die Europäische Kommission, dass nationale Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar seien, die dem von der Kommission zuvor bestimmten Gemeinschaftsrahmen und den zugleich festgelegten zweckdienlichen Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuwiderliefen. Danach sind bestimmte Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, unter anderem in Müllereibetriebe, von der Förderung ausgeschlossen. Deutschland wurde in der am 2. Juli 1998 zugestellten Entscheidung aufgegeben, seine Beihilferegelungen binnen zwei Monaten entsprechend zu ändern oder aufzuheben. Die Vorgabe wurde durch die am 24. Dezember 1998 in Kraft getretene Neuregelung in § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG umgesetzt. Nicht begünstigt waren danach bestimmte Wirtschaftsgüter im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nach dem 2. September 1998 angeschafft oder hergestellt worden waren. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens unterhält einen Mühlenbetrieb in den neuen Bundesländern. Auf der Grundlage der Neuregelung versagte ihr das Finanzamt die Gewährung einer Investitionszulage für Investitionen in Höhe von 3,9 Millionen DM mit der Begründung, diese seien erst nach dem 2. September 1998 durchgeführt worden. Mit ihrer hiergegen erhobenen Klage macht die Klägerin im Wesentlichen einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot geltend. Die betreffenden Investitionsentscheidungen seien bereits vor dem 3. September 1998 und damit auch vor Verkündung der Neuregelung getroffen worden.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht der Europäischen Union umsetzt

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2011

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung