Dienstag, 25. Oktober 2011

Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2011

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